Mediation

Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung. Sie hat dabei Ansätze der Konflikt– und der Verhandlungsforschung, des psychologischen Problemlösens, der Psychotherapie sowie der Systemischen Therapie aufgegriffen. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse aus den Fachgebieten Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und Humanistische Psychologie, weshalb die Grundlagen des Verfahrens auf unterschiedlichen Quellen ruhen. In Österreich und Deutschland hat sich das Verfahren seit etwa 1990 zunehmend etabliert und wurde auch empirisch evaluiert.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien. Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich beim Weg dorthin Unterstützung benötigen. Damit grenzt sich die Mediation von der direkten oder indirekten Verhandlung zweier Parteien, vom Schiedsspruch oder anderen Formen der Gerichtsbarkeit und von der Schlichtung ab.
Der Mediator gestaltet das Verfahren unter anderem durch die Vorschläge zur Struktur und durch Fragen, die auf die Klärung von Fakten und auf die Herausarbeitung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien zielen. Inwieweit ein Mediator es auch als Teil der Mediatorenrolle betrachtet, inhaltliche Lösungsvorschläge zu machen, und inwieweit der Mediator auch Einzelbesprechungen mit den Parteien (als „Caucus“) durchführt, ist dabei je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich. Ist jedoch immer als Vorschlag gegenüber den Konfliktparteien gekennzeichnet und muss auch von denen aufgegriffen und weiter verwertet werden. Der Mediator kann die Probleme zwischen den Parteien nichts selbst lösen, sondern nur dabei Unterstützen.
Die konzeptionellen Grundlagen der Mediation bilden unter anderem,

Kategorie: Mediation